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© Dirk Burchard zum 3. Oktober 2014 www.ryker.de/dirk/archiv/justiz.html

Schlußurteil zur bundesdeutschen Justiz

Diesen Entwurf werde ich bis zur seiner Endgültigkeit ab meinem Lebensende vermutlich nicht mehr oft überarbeiten müssen – und ich habe gar nicht vor, bald aus dem Leben zu scheiden:

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Justiz der Bundesrepublik Deutschland bruchlos mit naziRichtern weitergemacht, die als selbstverständlich verstanden, daß ihre Altlasten infolge Vergasung nicht wieder hochkommen konnten – „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“ lautete deren Devise. Auf ihren Schock, daß (nicht nur) „68er“ das anders sahen, hielten diese Seilschaften ihre Reihen während der 70er Jahre mit dem Radikalenerlass dicht bis zu ihren Pensionierungen in den 80ern. 1984 installierte die Regierung Kohl die „Blockade des selbständigen Denkens“ als Zugangshürde zum Richteramt, um nach einer Vergeudung der „rechtswissenschaftlichen“ Studienzeit mit Auswendiglernen die Masse der unteren Richter und Rechtsanwälte als Treibgut nach Textbausteinen grabschen zu lassen, damit Einzelfälle Korpsgeist-kompatibel abgefertigt werden. Da Richter in Deutschland auf Lebenszeit ernannt werden und deren Nachfolger üblicherweise von Gerichtspräsidenten ausgewählt werden, denen Richterwahlen als US-amerikanische Auswüchse gelten, konnte vom reaktionären bis faschistischen Korpsgeist in der bundesdeutschen Justiz nicht viel „rauswachsen“ und insbesondere kaum rechtstaatliche Kultur etabliert werden – nur bei deutschen Geheimdiensten stinken noch viel mehr Altlasten.

Als 1990 mit der Wiedervereinigung diese Old-Boys-Netzwerke aufhörten, gegenüber westalliierten Besatzern demokratisch-rechtstaatliche Läuterung zu heucheln und sich die ostdeutsche Justiz unter ihre Nägel gerissen hatten, genossen sie die Unterwürfigkeit vieler ehemaliger DDR-Bürger, die schon beim Prager Frühling abseits gestanden hatten, und sie wollten die neuen Bundesländer unbedingt vom Gedankengut ihrer verhaßten „68er“ fernhalten – die Folge war Rechtsextremismus bis zur Mordserie der NSU-Terroristen, denn Persönlichkeiten, die selbstbewußt gegen nationalistische Ideologie argumentiert hätten, sollten im Osten gerade nicht gefördert und ausgebildet werden von jener „Justiz-Elite“, die sich Freitagmittags im ICE nach Westen gar nicht am brodelnden Rechtsextremismus gestört hat, zumal sie selbst neonaziAufmärschen deren Demonstrationsfreiheit gesichert und weitgehend frei von Auflagen mit riesigen Polizeieskorten, sowie weiträumigen Sperrungen des urbanen Lebens auch massive Dominanz verschafft haben.

Die bundesdeutsche Justiz ist organisiert wie jede rechtsextreme Gesellschaftsideologie, in der ein „Rat der Weisen“ aus alten Männern Grundsätze für das deutschtümliche Zusammenleben bestimmt und es dabei anti-aufklärerisch nicht auf allgemeine Überzeugungskraft anlegt, sondern die Massen mit feudalem Herrschaftswissen dumm halten und autoritär blenden will. Praktisch läuft diese juristische „Methode“ auf eine Korpsgeist-Konditionierung hinaus, wobei in vielen Urteilen einfach der Sachverhalt für die opportunen Entscheidungsgründe „wasserdicht“ verbogen wird. Dem ist mit rechtstaatlicher Methode daher gar nicht beizukommen, weil schon die Arbeitsleistung einer sorgfältigen Sachverhaltsaufarbeitung lediglich zum Abreagieren eben jener Geistfeindlichkeit mißbraucht wird und gar keine echte juristische Würdigung erfährt. Kompatibel sind zu dieser „Justiz-Elite“ etwa millionenschwere Rechtsanwälte wie Peter Gauweiler, einem Top-Lobbyisten zu den Schaltstellen der juristischen Staatsgewalt, aber selbst vom Verfassungsschutz überwachte neoNazis werden schonmal Richter. Daß Juristen in Deutschland nicht mehr als charakterloses, reaktionären Korpsgeist durchtretendes Treibgut sein sollen, zeigt der angelsächsische Gegenentwurf von oftmals sogar gewählten Richterpersönlichkeiten mit Namensschild – deutsche Richter verstecken sich hingegen hinter pathetischen Roben-Shows als vorgeblich persönlich unbeteiligte Mittler zur völkischen Gerechtigkeit.

Insbesondere gewährleistet die staatsbesoldete Kaste der juristischen Staatsgewalt dem Souverän keinen tatsächlich effektiven Grundrechteschutz und verweigert beharrlich dessen Entwicklung mit ihrer Massenvergewaltigung von Grundrechten, die in unteren Instanzen weitgehend ignoriert werden, worauf das Bundesverfassungsgericht nach aufwendiger Rechtswegeausschöpfung 99% aller Verfassungsbeschwerden per Nichtannahmebeschluß in die Tonne kloppt und auch noch wegen Überlastung jammert, anstatt sich zu fragen, wie effektiverer Grundrechteschutz schon in unteren Instanzen herbeizuführen wäre.

Perspektiven böten allenfalls noch eine Streichung des Berufsbeamtentums und seiner Hergebrachten Grundsätze aus Artikel 33 des Grundgesetzes, sowie Wahlen zu befristeten Richterstellen – und selbst dann bliebe fraglich, ob Justiz in Deutschland jemals Freiheitsrechte gewährleisten oder nicht doch wieder nur Abweichungen vom durch Korpsgeist definierten Norm-Deutschtum ausmerzen würde, weil sich immer wieder Freisler-Traditionalisten zum geistfeindlichen Wüten zusammenfinden und die Entwicklung rechtstaatlicher Kultur sabotieren würden.

Was hatte ich selbst besser gemacht?

Eine ganze Menge, und insbesondere hatte ich mir Schwerpunkte gewählt, in denen meine Lebensarbeitskraft auch tatsächlich gebraucht worden wäre, derweil der deutsche Mob noch an „Blühende Landschaften“ glauben, mit T-Aktien reich werden wollte, sowie mit Zocken auf die Dotcom-Blase oder einfach nur für Konsum & Verblödung auf der Love-Parade „demonstriert“ hat:

Nun ist schlimm genug, daß derart rechtstaatlich-sachorientierte Arbeit in Deutschland mangels Korpsgeist-Kompatiblität geistfeindlich unterdrückt wird, und trotzdem hätte ich immer weiter an der Überzeugungskraft meiner Argumente gearbeitet, wenn sich nicht Freisler-Traditionalisten und deren Mitläufer mit einem rechtswidrigen Disziplinarverfahren zu meiner beruflichen Aussonderung zusätzlich noch zusammengerottet hätten wie neoNazis beim Ausländerklatschen, die sich mit dieser gefallenen Hemmschwelle selbst als faschistischen Abschaum in bundesdeutschen Richterroben gekennzeichnet haben, die für einen künftigen Führer ganz genauso die juristischen Durchtreter geben würden, wie ihre beruflichen Ziehväter das für Adolf Hitler getan haben – Schergen, in deren Fahrwasser kaum etwas anderes gedeihen konnte als Rechtsextremismus, die eigentlich nur noch mit Zyankali Konsequenz in ihr Leben bringen, unter denen sich keine Fachleute Gehör verschaffen können etwa zur effektiven Regulierung des Finanzwesens oder zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche und die auch rückwirkend zu meiner Aussonderung ab dem 1. April 1999 noch nicht einmal die paar vorstehenden Punkte nur meiner durch sie vereitelten juristischen Arbeitsleistung wiederherstellen können.

Jeder staatsbesoldete Jurist schuldet daher jedem einzelnen Bürger als Souverän das entsprechend dem Verhältnis meiner damals abgesenkten Referendarbezüge zu seiner Staatsbesoldung und seinen Pensionsansprüchen vielfache an Überwindung brauner Justiztraditionen und an Gewährleistung von tatsächlich effektivem Grundrechteschutz, sowie nachhaltiger Vorsorgeleistungen.

(Wer das selbstgerecht findet, den weise ich darauf hin,
daß schon meine eigene berufliche Aussonderung rechtswidrige Selbstjustiz entgegen § 22 Nummer 1 StPO war und
mit dem heutigen Kohlfeiertag dieser den Todestag seines Widersachers Franz Josef Strauß zum Nationalfeiertag erhoben hat,
wozu ich ebenfalls eine andere Gesellschaftsvorstellung vertreten hatte, sowie auch weiter vertreten werde, danke.)





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