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© Dirk Burchard zum 27. Januar 2010 www.ryker.de/dirk/archiv/freisler.html

Die Freisler-Traditions-Kaste

Heute vor 65 Jahren befreite die Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz. Herausragende Leistung der westAlliierten war hingegen das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, mit dem zum ersten und letzten Mal in Deutschland tatsächlich verantwortliche Ikonen des Mobs zur Rechenschaft gezogen wurden. Darüber hinaus nötigte die westalliierte Besatzung bis zur Wiedervereinigung westdeutsche Reaktionäre zum Heucheln von demokratischer Läuterung, so daß es Bürgerrechtlern zumindest zeitweise gelang, liberalistisches Gedankengut durchzusetzen. Geblieben ist im neopreußischen Deutschland von dieser Freiheit leider nichts mehr, da sich insbesondere auch die Justiz bis heute nicht dem vom Grundgesetz vereinnahmten Menschenbild verpflichtet fühlt, sondern vor allem sich selbst.

Gerhard Fieberg: Justiz im nationalsozialistischen Deutschland, Bundesanzeiger 1984

Juristen im preußischen Kaisserreich führten dem Mob gern Bestien vor und ließen diese zahlreich hinrichten, ohne sich dabei um Beweise für die zur Last gelegten Taten zu bemühen, einfach durch Zusammenreimen möglich erscheinender Tatabläufe - ein Phänomen, das bereits im ersten Teil dieser Trilogie als Justizproblem herausgestellt wurde. Nach der Abdankung Wilhelms II. vom 9. bzw 28. November 1918 haderten diese Juristen mit der Weimarer Republik, wie dies 1984 das Bundesministerium der Justiz in der ersten offiziellen Auseinandersetzung mit der Justiz im nationalsozialistischen Deutschland als Ursache für deren weitgehende Selbstgleichschaltung eingeräumt hatte. Gerhard Fieberg formulierte als zentrales Strukturproblem der Justiz zu Hitlers Machtantritt:

Die Söhne aus dem gehobenen Bürgertum mit dem Rang eines Leutnants der Reserve und einer klaren Bejahung der monarchistischen Autorität in Staat und Gesellschaft stellten die Mehrheit der Justizjuristen, während die unteren Schichten der Bevölkerung praktisch überhaupt nicht repräsentiert waren. Diese Juristenauslese schuf den autoritätsbewußten Beamten, und den unpolitischen Richter, die sich in einer vermeintlichen Sachlichkeit allein am Recht zu orientieren glaubten, ohne die Bedeutung ihres politischen und sozialen Vorverständnisses zu erkennen oder aber akzeptieren zu wollen.

Nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 gab es folglich gar nicht so viele nichtarische oder national unzuverlässige Richter und Beamte in den Ruhestand zu versetzen, von den mehr als 100 Richtern am Reichsgerichts sieben wegen jüdischer Abstammung und einer wegen Mitgliedschaft in der SPD, keinen einzigen der 30 Juristen im Reichsjustizministerium, aber etwa 600 Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsjuristen in Preußen, was jedoch keine so große Zahl ist, da etwa die Hälfte der OLG-Bezirke des deutschen Reiches in Preußen lagen, wo zuvor Koalitionsparteien aus SPD, Zentrum und DDP die Gerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte bestimmt hatten. Von 108 Richtern in Braunschweig sollen im Jahr 1928 lediglich acht die Weimarer Republik befürwortet haben, während die übrigen 100 Rechtsparteien anhingen. Nennenswerten Widerstand der Justiz gegen ihre nationalsozialistische Gleichschaltung gab es also deshalb nicht, weil diese nur eine sehr kleine Minderheit der Berufsjuristen betroffen und die Mehrheit diese widerspruchlos akzeptiert bis befürwortet hatte. Roland Freisler mit seiner Gesinnung und Methode war daher weniger ein Ausnahmefall, sondern lediglich ein ultimativer Fanatiker seiner Kaste.

Von Richtern und anderen Sympathisanten

Als das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 in Kraft trat war die intellektuelle Avantgarde dieses Landes vergast oder ins Exil getrieben. Justiz und Verwaltung der neuen Demokratie wurden mit Nationalsozialisten aufgebaut, deren aktive Karrieren bei Richterernennungen auf Lebenszeit folglich bis in die 80er Jahre gedauert haben, als Professoren, Publizisten juristischer Fachliteratur, deren Verleger oder als systemintegrierte Rechtsanwälte sogar noch länger. Allein in Bayern waren vier Jahre nach Kriegsende von 924 Richtern 752 ehemalige NSDAP-Mitglieder. Selbst unter dem NS-Regime gefällte extreme Urteile stellten kein Karrierehindernis dar. Die Journalistin Peggy Parnass hatte in den 70ern maßgeblich die Praxis dieses Skandals dokumentiert, der für Ralph Giordano Die zweite Schuld darstellt. Rolf Hochhuth gelang mit der Bloßstellung des für den Mord an Walter Gröger verantwortlichen NS-Marinerichters immerhin der Bruch von dessen politischer Karriere, dessen einflußreiche Parteifreunde diesen noch in diesem Jahrtausend in einen Gegner des NS-Regimes umzulügen versucht hatten (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48 & Horst Köhler beim Händeschütteln mit dem Nazi-Richter). Richter werden in Deutschland auf Lebenszeit benannt. Üblicherweise ziehen die Gerichtspräsidenten die Vorauswahl der Bewerber an sich, und kompatible Rechtsreferendare werden gebeten, sich zu bewerben, so daß noch die heutige Richtergeneration zu einem erheblichen Teil das unmittelbare Ausleseprodukt nationalsozialistischer Juristen ist, die in den 70ern ihre Seilschaften durch den sogenannten Radikalenerlaß geschlossen hielten. Auch gegen die einstufige Juristensausbildung rebellierte dieses Justizkaste, die ihre Posten bislang zu einem erheblichen Teil an die eigenen Kinder vererben konnte, weil sich die altNazis in ihren Beratungszimmern und Staatsanwälte bei ihren internen Absprachen nicht von den vergleichsweisen politisierten Studenten der 70er bei ihren Machenschaften wissenschaftlich kritisch beobachten lassen wollten. Man erkannte sich untereinander leicht, teilte dieselben linken Feindbilder und vergötzte gemeinsam die Nation, die einen schließlich zur üppigen Besoldung auserwählt hatte. Dieser Korpsgeist wurde verteidigt mit dem Habitus des Burschenschaftlers einer schlagenden Verbindung, der schneidig zu jedem Thema mit auswendigelernten Phrasen auftrumpft, ohne davon tatsächlich irgendwelche Ahnung zu haben. Dort ist einfach korpsgeistkompatibel, wer mild gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern der Unterschicht urteilt, wer Schwarze aus Prinzip härter bestraft, weil er sie nicht mag, und Polizisten immer freispricht, wer selbst bei Brechmittelfolter mit Todesfolge niemanden bestraft oder zumindest diese vorherrschende Praxis nicht in Frage stellt. Diese Justiz braucht heute keinesfalls mehr Korpsgeist und Selbstbezogenheit fördernde Selbstverwaltung, sondern viel mehr öffentliche Kontrolle und insbesondere eine vielfältigere Durchmischung bezüglich der sozialen Herkunft, zumal schon fraglich ist, ob sie rechtsextreme Schöffen überhaupt als rechtstaatfeindlich erkennt und aussondert.

Zur Auslese des Nachwuchses mittels Juristenausbildung gibt es zwei Ansätze: Traditionalisten seit Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) empfinden sich als Elite mit Herrschaftswissen, um die Rechte und Pflichten der ihnen zu unterwerfenden Staatsbürger zu definieren und von Studenten und Referendaren zu verlangen, diese Regeln auswendigzulernen und dabei auch stets ehrfürchtig die Schwere der Entscheidungen derer zu berücksichtigen, die unter dem harten Zwang der Wirklichkeit das Leben der Nation verantwortlich zu gestalten haben. Das sind heute die Anhänger von Klausurexamina, mit denen fertig zusammengereimte Sachverhalte unter Zeitdruck bearbeitet und von Prüfern auf Übereinstimmung mit einer Lösungsskizze überprüft werden sollen, sowie auf möglichst schneidiges Aufzutrumpfen gegenüber den von diesen Ideologien heimgesuchten. Der entgegenstehende Ansatz zur Juristenausbildung strebt liberalistisch ein Höchstmaß an wissenschaftlicher Reflexion im Einzelfall an, mittels der Möglichkeiten des rechtstaatlichen Erkenntnis- bzw verwaltungsrechtlichen Entscheidungsverfahrens die Sachverhalte bezüglich ihrer widerstreitenden Interessen zu erfassen und jeweils einzelfallgerechten Lösungen zuzuführen, die möglichst dauerhaften Rechtsfrieden begründen können. Ausweislich meiner Verfassungsbeschwerde zur Juristenausbildung bin ich ein konsequenter Anhänger des liberalistischen Modells, der ebenfalls im Klausurexamen der Traditionalisten jenes Phänomen erlebt hat, das Ernst-Wolfgang Böckenförde die Blockade des selbständigen Denkens nannte. Meine Juristenausbildung habe ich genutzt, um mir etwa Fertigkeiten zu erarbeiten, das inzwischen zum Glück am Parteien-Hick-Hack gescheiterte Umweltgesetzbuch allein fachlich zu kritisieren, das ich als Referendar im Umweltministerium sowieso nicht einfach als Produkt von der Atomindustrie nahestehenden Kreisen abtun konnte, die unter Indienstnahme eines üppigen Stabes abhängiger wissenschaftlicher Mitarbeiter damit insbesondere die bestehende Praxis zementieren wollten, den Betreibern von Industrieanlagen den Bestandsschutz des Artikel 14 GG für Betriebsgenehmigungen mit nur laschen Umweltauflagen zu verschaffen. Zum Abschluß meiner Juristenausbildung gelang mir noch, mich freiheitlich zum Informationsrecht zu positionieren, als sich Traditonalisten mit einem Informationsgesetzbuch anschickten kommunikative Freiheiten zum Auswendiglernen zu konditionieren. Für diesen wenngleich grundgesetzkonformen Mangel an Korpsgeistkompatibiltät bin ich von der Justizkaste gnadenlos ausgesondert worden, der seit jeher das liberalistischen Menschenbild des unter westalliierter Besatzung durchgesetzten Grundgesetzes zuwider war.

Die Methode des heutigen Freisler-Traditionalismus werde ich jetzt an jemandem erläutern, von dem Thomas Mann an meiner Stelle formuliert hätte, er habe mich den Haß gelehrt. Zum ersten Mal in meinem Leben den wirklichen, tiefen, unauslöschlichen, tödlichen Hass. Michael Benndorf ist mir nach allem jedoch schlicht gleichgültig und deshalb als Anschauungsobjekt besonders gut geeignet. Über ihn hat Gerhard Köbler in seinem Wer ist wer im deutschen Recht zusammengetragen:

BENNDORF, Michael, RiOVG Dr.; OVG Magdeburg, Schönebecker Straße 67 a, D 39104 Magdeburg, Deutschland; geb. 11. 05. 1952; WG.: Studium Rechtswissenschaft, 1980 Promotion Univ. Göttingen, Richter Niedersachsen, 1991 Richter Kreisgericht Wernigerode, 1992 Justizministerium Sachsen-Anhalt, 1994 Präsident VG Magdeburg, 01. 05. 2003 Abteilungsleiter Justizministerium Sachsen-Anhalt, 2004 Präsident OVG Magdeburg; Verö.: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Beamten und Richtern 1980 (Dissertation)
Freisler-Tradionalist Michael Benndorf präsentiert sich vor nationalistischem Fetisch als seinen Kollegen im Justizministerium nachgeordnet.

An diesem Lebenslauf fallen insbesondere diese Karrieresprünge vom Justizministerium zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts auf und zurück über das Justizministerium zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, was die Gewaltenteilung komplett ad absurdum führt, indem ein Justizministerium aus seinen Reihen einen Gerichtspräsidenten bestimmt, der die eigene Arbeit kontrollieren soll. Beamtenrechtlich funktioniert das, indem Richter an die Verwaltung ausgeliehen werden, da kein Richter auf Lebenszeit seine Unabhängigkeit und lebenslangen Pfründe aufgeben würde. Es ist daher konsequent, daß Michael Benndorf sein Oberverwaltungsgericht im Internet lediglich als dem Justizministerium nachgeordnet präsentiert (Screenshot links), als einen pseudoRechtschutz, um die Machenschaften seiner Kameraden im staatlichen Repressionsapparat notfalls noch juristisch gegen ein Aufbegehren von Unterworfenen zu legitimieren. Alle beamten- und polizeirechtlichen Streitigkeiten des gesamten Bundeslands laufen durch dieses Nadelöhr Oberverwaltungsgericht, etwa ob neonaziAufmärsche die gesamte Stadt lahmlegen und wie brutal Gegendemonstranten von Polizeibeamten niedergeknüppelt werden dürfen oder sogar zum Schutz der Demonstrationsfreiheit von Rechtsextremisten müssen, alle Streitigkeiten zu Einstellungen und Entlassungen von Beamten, aber eben auch die Juristenausbildung:

Infolge der Einführung eines reinen Klausurexamens für Rechtsreferendare gehörte ich zum ersten in Sachsen-Anhalt geprüften Jahrgang, in dem der Druck zum sinnentleerten Auswendiglernen eskalierte und dauerhaft hohe Durchfallquoten von etwa einem Drittel bewirkte, weit mehr als in allen anderen Bundesländern. Schon mein Widerspruch gegen das Zustandekommen dieser Prüfungsentscheidung wurde disziplinarrechtlich gemaßregelt, indem ein Richter Reichel im Oberlandesgericht Naumburg einzelne Sätze daraus teilweise unter Auslassung nur einzelner Sätze in einen neuen Zusammenhang stellte und mit zwei zusätzlichen Zitierfehlern vorsätzlich pervertierte. Als Krönung unterschrieb die Gerichtspräsidentin Neuwirth letztlich die Disziplinarverfügung, mit der sie sich selbst als verunglimpft hochstilisierte unter Mißachtung des elementaren rechtsstaatlichen Grundsatzes, daß Opfer nicht über vermeintliche Täter richten dürfen. Als Präsident des Verwaltungsgerichts hatte Michael Benndorf über die zahlreichen Verfahrensfehler im Disziplinarverfahren zu entscheiden, die ich am Ende meiner Antraggschrift nochmals in Stichpunkten zusammengefaßt hatte. Statt meine Verfahrensrügen sachlich abzuarbeiten, wie ich das selbst während meiner Ausbildung mit jeder noch so verlogenen Schutzbehauptung getan hatte, unterschrieb er eine geifernde Entscheidung, nicht den Ansatz von Einsichtsfähigkeit und selbstkritischer Distanz bei mir zu erkennen, er urteilte also methodisch genau wie Roland Freisler den ihm zur Aburteilung vor den Volksgerichtshof gezerrten effektiven Rechtschutz durch Beschimpfung verweigert hatte, um Gegner des Regimes intellektuell und moralisch zu disqualifizieren und ihre Persönlichkeiten über den physischen Tod hinaus auszulöschen. Folglich zog Benndorf das Hauptsachverfahren zur Prüfungsentscheidung als Einzelrichter an sich, um die Bedeutung herunterzuspielen, unterließ in seinem Urteil komplett eine Wiedergabe meiner sachlichen Kritik am Prüfungsverfahren und legitimierte lediglich kaltschnäuzig die Entscheidung seiner Kameraden im Justizprüfungsamt, wonach ich mich im Klausurexamen als kaum geeignet zum Auswendiglernen der in seiner Kaste opportunen Glaubenssätze, sowie zu deren Durchtreten auf die Bevölkerung erwiesen hätte. Leider vertraute er zu recht auf den Korpsgeist seiner Kaste, daß auch die Folgeinstanzen liberalistisches Gedankengut wider diese reaktionären Ausleseideale weiter unterdrückt und ungewürdigt sehen wollten. Zwischenzeitlich hat die bundesdeutsche Justiz mit der Bucerius Law School gGmbH ohnehin bereits ihr neues System zur Elitenbildung hervorgebracht, das Kinder reicher Eltern auf das Besetzen der Schaltstellen in diesem Staat konditionieren soll, sozial zur Rechtfertigung der steuerbefreienden Gemeinnützigkeit lediglich durchmischt mit einigen insoweit besonders begabten Studenten, die sich diesem Habitus anzupassen bereit sind.

Obwohl es mich meine Berufsperspektiven gekostet hat, bin ich sehr froh, daß ich meine Juristenausbildung genutzt hatte, um mir rechtstaatliches Gedankengut zu erarbeiten, von dem ich auch unter massivem Druck der Freisler-Traditions-Kaste nicht abgelassen habe. Daß im Fahrwasser dieser zweifelhaften Elite aus Benndörfern, Reichels und Neuwirthen in ostDeutschland kaum etwas anderes gedeihen kann als Rechtsextremismus, liegt auf der Hand, und eigentlich bin ich auch erleichtert über deren Bestätigung, daß ich keiner von ihren Seilschaften bin. Ich bedaure lediglich, daß ich diese Trilogie nicht vor meiner Juristenausbildung lesen konnte und mir so viele meiner jungen Jahre vergeuden lassen mußte um herauszufinden, wie Justiz funktioniert oder eben nicht funktioniert bzw eigentlich funktionieren sollte, ohne dies in Deutschland jemals zu tun. Viele Ausbilder, die mir etwas vermitteln konnten, gab es leider nicht, und den wenigen, die mir auf meine Fragen aufschlußreiche Antworten gegeben haben, täte ich keinen Gefallen, sie hier zu erwähnen. Die meisten waren jedoch charakterverkrüppelte Mitläufer, die sich in die Staatsbesoldung geseilschaftet und einfach im reaktionären Fahrwasser mitgetreten haben, so wie zum Beispiel eine bekloppte Staatsanwältin, die auf Fragen immer nur mit einem Kindergärtnerinnengesicht dummes Zeug gesabbelt hat, um mir schon das Fragen zu verleiden, und deren Niveau mir am nachhaltigsten in Erinnerung geblieben ist mit dieser Szene, wie sie auf den Gängen des Amtsgerichts Stendal einem ihr wie auch immer bekannten Polizeibeamten hinterhergerannt ist, um ihm in seinen uniformierten Arsch zu kneifen. Vielleicht schreibe ich irgendwann nochmal einen Roman, auch über diesen Landrichter, der seinen Doktortitel nach eigenen Angaben erhalten hat, indem er für seinen Professor Methoden zusammengetragen hatte, eine Scheidung hinauszuzögern, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden, und der mit seiner grotesken Verhandlungsführung als Vorsitzender der Kammer für Handelssachen bewirkt hat, daß die örtlichen Rechtsanwälte ihre Handelssachen massenhaft in die normalen Kammern gedrückt haben. Oder auch diese Richterin in Burg, die mir während des Disziplinarverfahrens eine verschluderte Jugendhaftakte anhängen wollte, zu der sich aber eine ostdeutsche Protokollführerin spontan und ungefragt erinnert hat, wie ich diese jener Richtern eine Woche zuvor übergeben hatte. Wenn ich diese ganzen bekloppten Geschichten schon nicht vergessen kann, will ich wenigstens darüber lachen können, trotzdem und weil dieses Land von einem echten Rechtstaat so weit entfernt ist und bleiben wird wie Adolf Hitler vom Endsieg...



Der Abschluß dieser am 11. November 2009 eröffneten Trilogie zur bundesdeutschen Variante eines Rechtstaats erscheint am 25. April 2010...





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