Die Verfassungsrechtliche Interessenabwägung im Informationsrecht markiert den Abschluß meiner juristischen Ausbildung und entstand 1998 während eines halben Jahres als Rechtsreferendar beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Ich konnte damals keinen Fachaufsatz finden, der positiv definiert, welches Schutzgut das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sichert, und benötigte eine griffige Formel schon deshalb, weil Datenschutz in ostDeutschland nahezu überall als Investoren-feindlich bekäpft wurde. Diesen Aufsatz habe ich mir selbst geschrieben und die Herrschaft über die eigene Selbstdarstellung als Schutzgut des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung herausgearbeitet. Meine Auseinandersetzung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, der Informationsfreiheit und dem Datenschutz wurde in Heft 3/1999 der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung veröffentlicht (Burchard KritV 1999, 239):
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Für meine Arbeit als Gründungsvorstand des Fördervereins für individuelles Werkschaffen bilden diese Auseinandersetzungen inzwischen die rechtswissenschaftliche Fundierung, nachdem mich seit 1996 Fragen nach beruflichen Perspektiven in der sogenannten Informationsgesellschaft immer wieder beschäftigt hatten.
Auch kann ich mit meinem Ideal der Herrschaft über die eigene Selbstdarstellung heute sehr viel besser die Problematik der zwischenzeitlich online entstandenen sozialen Netzwerke erfassen als die Traditionalisten der feudalen Geheimniskrämerei und untertänigen Selbstzensur, daß die AAL-Gewinner im sogenannten Web 2.0 nicht wirklich den Datenschutz revolutionieren, sondern sich eher verhalten wie Zuhälter, die vorgeblich für eine sexuelle Befreiung und gegen verordnete Prüderie kämpfen, aber jedenfalls nicht für tatsächliche Selbstbestimmung...
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