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© Dirk Burchard November 1996 bis März 1998 www.ryker.de/dirk/archiv/flugblatt.html

Flugblatt zum 9. November 1998

- letzte Fassung vom 2. März 1998 -


V.i.S.d.P.: Dirk Burchard - Faberstraße 15 - 39122 Magdeburg.

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Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuß -
Bundeshaus
53113 Bonn



Tag der deutschen Einheit am 9. November



Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3. Oktober, dem Tag der deutschen Einheit, wird in der Bundesrepublik die Unterzeichnung des Einigungsvertrages zwischen der alten Bundesrepublik und der DDR aus dem Jahre 1990 gefeiert. Die erste und letzte demokratisch legitimierte Volkskammer der DDR hatte am 23. August 1990 beschlossen, der Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 beizutreten. Die Volkskammer hatte sich elf Stunden zu einer Entscheidung gequält bis die Präsidentin Sabine Bergmann-Pohl um 2.50 Uhr das Ergebnis der Abstimmung bekanntgab. Keineswegs war diese Debatte von Zuversicht geprägt oder gar von jener Euphorie, welche dieses Land am 9. November 1989 erfüllte. Skepsis und mühsam verdrängte Zweifel prägten die Debatte. Letztlich wurde mit dem Einigungsvertrag die gegenseitige Einbringung eines kulturellen Erbes und die Bereicherung der gesellschaftlichen Entwicklung durch jede einzelne Persönlichkeit ausgeblendet und allein wirtschaftliche Ungleichheit legitimiert. Mit ihrer Herabsetzung zum Beitrittsgebiet entlasteten die neuen Bundesländer festgefahrene Hierarchien in den alten Bundesländern und wurden zum Verzicht auf Souveränität in föderalen Auseinandersetzungen genötigt. Unabhängig von jenen Fakten, welche die DDR etwa mit dem Bau der Mauer geschaffen hatte, sind jedoch auch in der alten Bundesrepublik Fakten geschaffen worden, welche der mit der ursprünglichen Präambel des Grundgesetzes angestrebten Zielsetzung der Wiedervereinigung zuwiderliefen. Dazu zählt zum Beispiel die Westintegration (Auf die Zusammenstellung historischer Quellen durch Wilfried Loth Die Teilung der Welt, München 1989, sei hier verwiesen. Im Herbst 1998 soll eine weitere Überarbeitung erscheinen.). Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 wird daher ein obrigkeitsstaatlicher Akt der Exekutive gefeiert, welche dieses Land bereits einmal mit Verordnungen aufgrund des Ermächtigungsgesetzes gleichgeschaltet hatte. Die politische Klasse der alten Bundesrepublik hatte am 3. Oktober 1990 die Herrschaft über das Volk wiedererlangt, das sich am 9. November 1989 in Freiheit wähnte.

Demgegenüber steht der 9. November für die Verantwortung des einzelnen für das Zusammenleben in diesem Land. Der 9. November 1989 stellt nicht nur einen Feiertag der Bürgerbewegung der DDR dar, sondern auch einen für all jene in der alten Bundesrepublik, die sich der Polarisation des Kalten Krieges entzogen und auf die Menschen im anderen Teil Deutschlands vertraut hatten. Gleichzeitig steht der 9. November auch im historischen Zusammenhang mit jener Nacht vom 9. auf den 10. November des Jahres 1938. Der Druck der Straße dokumentierte damals die mehrheitliche Hingabe des deutschen Volkes an den Rassismus seiner Machthaber, als in der sogenannten Reichspogromnacht (oder auch Reichskristallnacht) die Scheiben jüdischer Geschäftsleute eingeschlagen wurden. Das Unterlassen der Deutschen, ihre nationalsozialistischen Machthaber abzusetzen, ist daher auch das tatsächlich einende Moment der beiden deutschen Staaten. Ohne die massenhafte Unterwerfung der Deutschen unter die Ideen des Nationalsozialismus wäre eine deutsche Teilung niemals erfolgt und zu überwinden gewesen. Der 9. November war daher vor allem 1938 der Tag, an dem die Menschen in diesem Land die Einheit verspielt haben, die sie 1989 wiedererlangten. Deshalb ist der 9. November in herausragender Weise geeignet, einen Tag der Besinnung auf die Ausgestaltung der höchstpersönlichen Rolle als Bundesbürger dem einzelnen zu eröffnen. Darüberhinaus gewährt der 9. November noch zahlreiche weitere Anlässe, die deutsche Geschichte zu reflektieren (Dazu Peter Reichel Politik mit der Erinnerung. Gedächtnisorte im Streit um die nationalsozialistische Vergangenheit, München 1995; ders. Fünf Tage im November, taz vom 2. Januar 1996 Seite 17.). Der 9. November hat gegenüber dem 3. Oktober den entscheidenden Vorteil, daß er die Verantwortung des einzelnen in den Mittelpunkt stellt. Dieses Datum stellt aber auch ein Mahndatum für jede Regierung der Bundesrepublik dar, die Bedürfnisse und Interessen der Bürger zu achten und zu integrieren. Nur dieser nationale Gedenktag wäre in der Lage, mit den Jahren die Weiterentwicklung eines allgemeinen Bewußtseins für die deutsche Geschichte zu fördern und könnte so zu einem von Gelassenheit geprägten Verhältnis zur Geschichte beitragen.

Mir ist bekannt, daß unter dem Aktenzeichen Pet 1-13-06-1143-041293 beim Deutschen Bundestages ein Petitionsverfahren anhängig war, mit dem gerade diese Verlegung des Tages der deutschen Einheit vom 3. Oktober auf den 9. November erreicht werden sollte. Sie haben den Rahmen Ihrer Möglichkeiten genutzt, um den Abschluß dieses Petitionsverfahrens herbeizuführen. Mit meiner Eingabe möchte ich erneut die Bearbeitung dieses Anliegens durch den Petitionsausschuß erreichen in der Hoffnung, daß eine erneute Auseinandersetzung zu einem anderen Ergebnis führt. Ich denke, daß eine Verlegung des Tags der deutschen Einheit eine herausragend geeignete Form darstellt, die deutsche Geschichte zu ihrer Entwicklung bis zum heutigen Tag und zu Perspektiven in Bezug zu setzen, die noch erarbeitet werden wollen…

[ ] Darüberhinaus möchte ich die Berücksichtigung weiterer Argumente anregen [anliegend/umseitig].

Mit freundlichem Gruß

UP

Anlaß zu diesem Flugblatt war eine Petition an den Landtag von Sachsen-Anhalt vom 2. November 1996, dieser möge eine Bundesratsinitiative zur Feiertagsregelung einleiten (Petition Nr 2-I/586). Der Petitionsausschuß des Landtags weigerte sich, zu dieser Frage Stellung zu beziehen und leitete die Petition im Januar 1997 mit Hinweis auf dessen Zuständigkeit an den Bundestag nach Bonn. Der Petitionsausschuß des Bundestags ließ diese Petition in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme des Innenministeriums unter Manfred Kanther (CDU) in einer Sammelvorlage abweisen (BT-Drucksache 13/8067 Seite 14 LfdNr 226). Auch danach mochte man im Landtag von Magdeburg keinen selbständigen Standpunkt zur Feiertagsfrage beziehen. In ihrer Lächerlichkeit dokumentieren diese nachfolgend dokumentierten offiziellen Stellungnahmen sehr nachdrücklich, daß sich am 3. Oktober die deutsche Machtelite vom Mob bejubeln lassen will und eine individuelle Besinnung am 9. November verhindert werden soll. Allerdings ist die intellektuelle Herausforderung eines Tags der deutschen Einheit am 9. November für die deutsche politische Klasse auch zu hoch - das gäbe jedes Jahr einen Eklat wie am 9. November 1988 im Bundestag, weswegen der 3. Oktober weiterhin sein verdient jämmerliches Dasein fristet und der 9. November zunehmend zur Profilierung verwendet wird - inzwischen bereits zwanzig Jahre

UP

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

11. März 1997

Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben)
VI 1 - 135 110 II Burchard

Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuß -
53113 Bonn

Betr.: Feiertage
hier: Eingabe des Herrn Dirk Burchard, 39122 Magdeburg vom 25.11. 1996

Bezug: Ihr Schreiben vom 28. Februar 1997 Pet 1-1 3-06-1143-041293

Anlg.: -2- (Petition und Doppel dieses Schreibens)

Zu der Petition nehme ich wie folgt Stellung:

Der Tag der Deutschen Einheit ist der einzige bundesrechtlich geregelte Feiertag. Dem Bund steht die Gesetzgebungszuständigkeit für nationale Feiertage kraft Natur der Sache zu.

Bis zum Jahr 1990 war der 17. Juni der Tag der Deutschen Einheit. Mit Bundesgesetz vom 4. August 1953 war der 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt worden. Mit Proklamation vom 17. Juni 1963, die heute noch Geltung hat, wurde dieser Tag zum Gedenktag erklärt.

Im Zuge der Wiedererlangung der deutschen Einheit wurde die Frage nach einem nationalen Feiertag gestellt, der auch Identifikationswirkung für das gesamte deutsche Volk entfalten sollte. Es sollte ein Tag gewählt werden, der für die Menschen in Ost und West aus gemeinsamem Erleben gleichermaßen von herausragender Bedeutung ist.
Der 17. Juni wurde hierfür ebensowenig als geeignet angesehen wie der 23. Mai, der Verfassungstag.
Die Bestimmung des 9. November, des Tages des Falls der Mauer, als nationalem Gedenktag wurde als nicht sinnvoll angesehen im Hinblick auf den 9. November 1918 (Kapitulation nach dem 1. Weltkrieg), den 9. November 1923 (Marsch auf die Feldherrnhalle und im Dritten Reich Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung) sowie den 9. November 1938 (Reichskristallnacht).

Zum Tag der Deutschen Einheit wurde aus den genannten Gründen der 3. Oktober als Datum des Beitritts der DDR zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt, der am 23. August 1990 von der ersten demokratisch gewählten Volkskammer der damaligen DDR beschlossen worden war. Den Beschluß der Volkskammer als obrigkeitsstaatlichen Akt zu bezeichnen, halte ich nicht für angemessen.

In der letzten Wahlperiode hat die PDS beantragt, den Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus auf den 9. November zu legen.
Dieser Antrag wurde in der laufenden Wahlperiode nicht mehr neu eingebracht und weiterverfolgt.
Vielmehr kam es auf Initiative der Präsidentin des Deutschen Bundestages und verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zur Schaffung des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945. Dieser Gedenktag wurde durch Proklamation des Bundespräsidenten festgelegt.

Die beiden bestehenden Gedenktage (27. Januar und 17. Juni) sind neben dem Tag der deutschen Einheit von ihrer Bedeutung her so angelegt, daß sie die Bürger mahnen und an die Geschichte erinnern.

Durch weitere Gedenktage könnte jeder einzelne Gedenktag an Bedeutung verlieren.

Es wird daher keine Notwendigkeit gesehen, die Anregung des Petenten zu befördern.

Im Auftrag
Dr. Schnapauff

UP

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuß
Die Vorsitzende

53113 Bonn, - 7. Aug. 97
Bundeshaus
Fernruf (0228) 16-22767
Telefax (0228) 1626027
Pet 1-13-06-1143-041293

Herrn
Dirk Burchard
Faberstr. 15
39122 Magdeburg

Sehr geehrter Herr Burchard,

Ihre Petition ist abschließend bearbeitet worden.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 26.06.1997 nach einer Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses - Sammelübersicht 13/225 (Drucksache 13/8067) - folgendes beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Die Begründung zur Beschlußempfehlung ist beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
(Christa Nickels)

Anlage: - 1 -

UP

- 305 -

Anl. 4 z. Prot. 13/57

Pet 1-13-06-1143-041293

39122 Magdeburg

Feiertage

Beschlußempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert, den 9. November zum Tag der deutschen Einheit zu bestimmen.

Zur Begründung führt er im wesentlichen die geschichtlichen Ereignisse an diesem Tag an, insbesondere die Reichsprogromnacht und den Fall der Mauer. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Schreiben des Petenten Bezug genommen.

Zu der Eingabe wurde eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI) eingeholt, die dem Petenten bereits bekannt gegeben worden ist.

Die parlamentarische Prüfung führt unter Einbeziehung der Stellungnahme zu dem Ergebnis, daß dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.

Nach Ansicht des Petitionsausschusses eignet sich der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit besser als der vom Petenten vorgeschlagene 9. November. Wie in der Stellungnahme des BMI zutreffend dargelegt, soll dieser Feiertag eine Identifikationswirkung für das gesamte Volk entfalten. Gerade wegen der Schwierigkeiten beim Zusammenwachsen von West- und Ostdeutschland zeichnet sich der 3. Oktober als Tag, an dem der von der frei gewählten Volkskammer der DDR gefaßte Beschluß zum Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland 1990 vollzogen wurde, besonders aus. Die vom Petenten geforderte Erinnerung an die Reichsprogromnacht ist zweifelsohne wichtig, entspricht jedoch nicht dem soeben beschriebenen Ziel der Integration von West und Ost. Vielmehr ist es sachgerecht, der Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht einen eigenen Gedenktag zu widmen.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im übrigen auf die Stellungnahme des BMI hingewiesen, die der Petitionsausschuß für zutreffend hält.

Der Petitionsausschuß empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.

UP

DER LANDTAG VON
SACHSEN-ANHALT

PETITIONSAUSSCHUSS

Herrn
Dirk Burchard
Faberstraße 15
39112 Magdeburg

Bearbeitet von Frau Meier
Magdeburg
29. 01. 98

Ihre Petition Nr. 2-I/586
Wahl des Nationalfeiertages im geeinten Deutschlands
hier: Ihr Schreiben vom 24. Dezember 1997

Sehr geehrter Herr Burchard,

der Petitionsausschuß des Landtages von Sachsen-Anhalt hat Ihr o. g. Schreiben zur Kenntnis genommen.

Unter Bezugnahme auf den vorangegangenen Schriftverkehr möchte der Petitionsausschuß nochmals darauf hinweisen, daß mit einer Petition das Handeln und Unterlassen von Verwaltungsbehörden, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahmehmen, überprüft werden kann.

Da Sie in Ihren Schreiben kein konkretes Verwaltungshandeln beklagen, wurde der Schriftverkehr gemäß der Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden den Fraktionen zur Kenntnis gegeben, um gegebenenfalls in Ihrem Sinne aktiv zu werden.

Der Petitionsausschuß hat keine Möglichkeit, für Sie weiter tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage

Schäfer
Ausschußsekretär

UP

Auf die entsprechende Beschlußempfehlung seines Petitionsausschusses vom 25. Juni 1997 (BT-Drucksache 13/8067, Seite 14) hat der Deutsche Bundestag beschlossen, daß der 9. November nicht zur Begehung als Tag der deutschen Einheit angemessen und hierzu der 3. Oktober beizubehalten ist:

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UP

Das obige Flugblatt wurde verteilt über Mailboxen, im Internet und gefaxt an folgende Redaktionen ohne weitere Reaktionen:

UP

Hamburg, den 3. Oktober 2005

Amerikanisch essen zum Tag der deutschen Kleinheit

Der 3. Oktober ist und bleibt der Nationalfeiertag für den Mob. Das Einkoofen bleibt ihm jedoch verwehrt. Die Erinnerung der Mitläufer wird darauf gestoßen, wie Helmut Kohl mit seiner Währungsunion vom 1. Juli 1990 die Zustimmung der ostDeutschen zum Einigungsvertrag sowie deren Wählerstimmen in Bund und neuen Bundesländern gekauft hat. Diese gierige Unterwerfung verschaffte Kohl die Macht, um über Birgit Breuels Treuhandanstalt nicht nur die Wirtschaft der DDR unter seinen Seilschaften aufzuteilen, deren Wert bis zum Fall des antifaschistischen Schutzwalls auf 600 Milliarden DM geschätzt wurde. Kohl hat über die Treuhandanstalt und weitere Transferleistungen auch noch Billionen von DM umverteilt, wobei der heutige Bundespräsident Horst Köhler als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium mitverantwortlich war. Durch seine Schergen konnte Kohl in ostDeutschland eine Allianz aus westReaktionären und ostMob als Machtelite installieren, welche die gesamte Bundesrepublik dauerhaft wirtschaftlich und kulturell herunter und zurück in die seit Kohl von der CDU verherrlichte AdenauerÄra zieht. In der waren ostDeutsche sowieso steckengeblieben, die es nichtmal zum Prager Frühling gebracht hatten, weswegen viele gemeinsam mit Kohl alles hassen, was sie mit dem reaktionären Klischee von 1968 assoziieren. Ostdeutschland wurde zur braunen Kaderschmiede mit einer pseudoElite, in deren Fahrwasser die Stiefelnazis wüteten und wüten. Fünfzehn verlorene Jahre in sogenannter Einheit noch zusätzlich zu den acht rückschrittlichen Jahren unter Kohl in den 80ern. Demokraten zelebrieren daher den wenn auch nur kurzen Sieg der Freiheits- und Bürgerrechte über die häßliche Vergangenheit vom 9. November 1989, derweil sich der Mob im Kaufrausch betäubt. Am 3. Oktober esse ich übrigens amerikanisch, weil ich es trotz aller Probleme, welche Präsidenten und Konzerne der USA dieser Welt gelegentlich aufbürden, als sehr tröstlich empfinde, daß US-Amerikaner den deutschnazionalen Größenwahn auch künftig wieder stoppen könnten…

(Siehe auch meinen Rückblick auf 20 Jahre Kohlfeiertag)





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UP